Aktuelle Praxis zur Willensvollstreckung (2022–2023)1
Vorbemerkung: Die nachfolgend zitierten Gerichtsentscheide sind auch beim Verein Successio (www.verein-successio.ch) in der Rubrik «Rechtsprechung»/«Bundesgericht» bzw. «Kantonale Gerichte» unter dem jeweiligen Jahr abrufbar.
Im Jahresbericht 2022/2023 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Die Annahme des Amtes kann nicht vor dem Ableben des Erblassers erfolgen; (2) der Willensvollstreckerausweis ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiell-rechtliche Wirkung; (3) die Aufsichtsbehörde kann keine Rückzahlung des Willensvollstrecker-Honorars oder einer Maklergebühr anordnen; (4) ein vereinbartes Honorar bleibt auch dann massgebend, wenn es vom Erblasser zu tief angesetzt wurde; (5) bei fehlender Einigung der Erben darf der Willensvollstrecker die Anlagestrategie des Erblassers vorläufig fortsetzen; (6) die Aufsichtsbehörde kann die Verfügungsbefugnis des…