Die Erbschaftssteuer wurde per 01.01.2017 abgeschafft.
Erbschaften aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Erbschaftssteuer.
Erbschaften zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei.
Steuersatz bis 31.12.2016:
10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte
20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen