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From the magazine successio 4/2022 | S. 353-360 The following page is 353

Der Entwurf des Bundesrats vom 10. Juni 2022 zur «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)» – ein weiterer Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu einem zeitgemässen Unternehmenserbrecht?

I. Einführung

(1) Im Rahmen der (etappiert voranschreitenden) Erbrechtsrevision1 hat der Bundesrat am 10.6.2022 einen Entwurf mit «Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmens­nachfolge)»2 vorgelegt (im Folgenden: E 2022 bzw. Botschaft), im Anschluss insbesondere an den entsprechenden Vorentwurf mit erläuterndem Bericht vom 10.4.20193. Dieser Vorentwurf (im Folgenden: VE 2019) war im Vernehmlassungsverfahren überwiegend positiv aufgenommen worden,4 weshalb nun einerseits grundsätzlich am bestehenden Konzept festgehalten,5 andererseits aber auch versucht wurde, in der konkreten Umsetzung, d.h. bei der Ausformulierung der Gesetzesbestimmungen, einzelne Anregungen…

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