Keine Aktivlegitimation des virtuellen Erben zur (isolierten) Erbteilungsklage
BGer 5A_765/2022*
Inhaltsverzeichnis
I. Zusammenfassung des Sachverhalts
1 Der 1942 geborene Erblasser F. hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau B., die drei gemeinsamen Kinder C., D. und E. sowie eine vorehelich geborene Tochter A.1
2 Am 13. Dezember 2010 schlossen der Erblasser und seine Ehefrau einen Ehevertrag, in welchem sie eine vollständige Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB2 vereinbarten und gleichzeitig festhielten, dass ihr gesamtes Vermögen bis auf die Gegenstände zum persönlichen Gebrauch Errungenschaft darstelle.3
3 Am 13. Mai 2011 schlossen die Ehegatten zudem einen Erbvertrag. Sie vereinbarten darin auszugsweise das Folgende:4
Erbvertrag
[…]
- 2. […] Zur Regelung ihres Güterrechts verweisen die Ehegatten auf den am 13. Dezember 2010 geschlossenen Ehevertrag.
- 3.
Aus der Ehe der Vertragsparteien gingen folgende Kinder…