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From the magazine successio 1/2024 | S. 116-120 The following page is 116

Auslegung eines unklaren Priestertestaments, Frage der Höchst­persönlichkeit einer letztwilligen Verfügung und Möglichkeit der Konversion

BGer 5A_1034/2021*

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte 1

Erblasser K.B. (Jahrgang 1957) war der leibliche Sohn der polnischen Staatsbürger L.B. und M.B. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.04.1990 wurde er von den deutschen Staatsbürgern N.N. und O.N. als Erwachsener adoptiert. K.B. verunglückte am 21.05.2002 tödlich. Er hinterliess keine Nachkommen. Sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern lebten im Zeitpunkt seines Todes noch, verstarben aber während den prozessualen Auseinandersetzungen.

Am 20.12.1991 hatte der Erblasser eine öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung errichtet und darin sein Vermögen seinen leiblichen Eltern vermacht.

Am 05.10.1998 hatte der Erblasser zudem eine eigenhändige Verfügung von Todes wegen mit folgendem Wortlaut verfasst:2

«In dem…

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