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Franziska Raaflaub Mlaw

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Die wundersame Geldvermehrung beim Bezug von Ergänzungs­leistungen nach der Ausschlagung einer Erbschaft

Nach dem Tod einer verheirateten Person erfolgt grundsätzlich eine güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung. Diese wiederum bildet die Grundlage zur Berechnung der Ergänzungsleistungen des überlebenden Ehegatten bzw. der überlebenden Ehegattin, also von Witwern und Witwen: In der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG bei Altersrentnerinnen und…