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PD Dr. Gregor Wild

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Perpetuierung und Novierung von Namensrechten des Erblassers

Eine Novierung und Perpetuierung von Namensrechten (Art. 29 ZGB) wird dadurch erreicht, dass der Name einer natürlichen Person in eine Firma, einen Stiftungsnamen oder eine Marke aufgenommen wird. Zur Vermeidung von Konflikten und im Interesse einer langfristigen Stabilität der novierten Rechte ist einerseits den Zustimmungserfordernissen Rechnung zu tragen (sei es ante mortem oder post mortem),…