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Prof. em. Dr. oec. Hans Rainer Künzle

Bibliography

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2022–2023)

Im Jahresbericht 2022/2023 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Die Annahme des Amtes kann nicht vor dem Ableben des Erblassers erfolgen; (2) der Willensvollstreckerausweis ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiell-rechtliche Wirkung; (3) die Aufsichtsbehörde kann keine Rückzahlung des…
Prof. em. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2024 | S. 20

Der Willensvollstrecker de lege ferenda

Der Vorentwurf zur Erbrechts-Revision und der Entwurf zur IPRG-Revision enthalten Vorschläge für die Überarbeitung von Art. 517 und 518 ZGB sowie Art. 92 IPRG. Der Beitrag überprüft und ergänzt das geltende Recht und diese Vorschläge im Lichte der Vernehmlassungen und der herrschenden Lehre und bewährten Praxis.
Prof. em. Dr. oec. Hans Rainer Künzle
successio 4/2023 | S. 289

Aktuelle Praxis zur Willens­voll­streckung (2021–2022)

Im Jahresbericht 2021/2022 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Ernennung des Willensvollstreckers de lege ferenda durch die Aufsichtsbehörde?; (2) Formbedürftigkeit von Weisungen an den Willensvollstrecker; (3) Mitwirkung des Willensvollstreckers beim Vollzug der Teilung; (4) Aufgaben des Willensvollstreckers…
Prof. em. Dr. oec Hans Rainer Künzle
successio 1/2023 | S. 28

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2020–2021)

Im Jahresbericht 2020/2021 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Bei einer Fusion wird die übernehmende Gesellschaft neue Willensvollstreckerin. (2) Der Erblasser kann die Aufgaben des Willensvollstreckers in der letztwilligen Verfügung präzisieren und ihm Weisungen erteilen oder Aufgaben im Bereich des…
Prof. em. Dr. oec Hans Rainer Künzle
successio 1/2022 | S. 48

Aktuelle Praxis zur Willensvoll­streckung (2019–2020)

Im Jahresbericht 2019/2020 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Auch wenn die in Art. 517 Abs. 3 ZGB vorgesehene Mitteilung unterbleibt, kann die Annahme der Willensvollstreckung gegenüber der zuständigen Behörde gültig erklärt werden. (2) Wenige (formale) Aspekte des Willensvollstreckerhonorars können von der…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2021 | S. 21

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2018–2019)

Im Jahresbericht 2018/2019 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei vier Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Der Regierungsrat Basel-Landschaft und das Kantonsgericht Basel-Landschaft haben sich mit Vorbehalten in Willensvollstrecker-Ausweisen befasst, welche nur angebracht werden dürfen, wenn der Inhalt des Ausweises vom normalen Inhalt abweicht. (2) Das…
Prof. Dr. oec. Hans Rainer Künzle
successio 1/2020 | S. 18

Schiedsfähigkeit von und ­Schiedsverfahren in Erbsachen: Einleitung

Am 6. September 2019 fand an der Universität ­Zürich ein von mir geleitetes und vom Schweizerischen Verein Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen (SVSiE) durchgeführtes Seminar zum obgenannten Thema statt. Aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz konnten renommierte Referenten gewonnen werden, welche die beiden Themen jeweils für ihre Länder behandelt haben. In der Nummer 1/2020…

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2017–2018)

Im Jahresbericht 2017/2018 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt: Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat im Entscheid ZB.2017.11 ein superprovisorisches Verbot zur Ausstellung eines Willensvollstreckerausweises ausgesprochen (wegen klarer Testierunfähigkeit des Erblassers). Das Ergebnis der daran anschliessenden Ungültigkeitsklage entscheidet (automatisch) über das…
Prof. Dr. oec. Hans Rainer Künzle
successio 1/2019 | S. 27

Aktuelle Praxis zur Willensvoll­streckung (2016–2017)

Im Jahresbericht 2016/2017 werden verschiedene Einzelfragen behandelt: Das Bundesgericht hat die Annahme der Willensvollstreckung durch einen für eine GmbH nur kollektiv Zeichnungsberechtigten als ungültig bezeichnet. Das ist m.E. mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass Stillschweigen Annahme bedeutet. Der wichtigste Entscheid des Bundesgerichts war das Urteil 4A_280/2016 vom 10.10.2016, in…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2018 | S. 52

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2015–2016)

Im Jahresbericht 2015/2016 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, unter anderem: ­Die Auslegung von unvollkommenen Bestimmungen betreffend die Ernennung des Willensvollstreckers oder dessen Ersatz; Folgen des fehlenden Vermerks es handle sich um eine vorläufige Auslegung, bei der Prüfung der Annahme; Auswirkungen einer thematisch beschränkten Willensvollstreckung auf…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2017 | S. 21

Aktuelle Praxis zur Willens­voll­streckung (2014–2015)

Im Jahresbericht 2014/2015 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, unter anderem: Die Ausarbeitung eines Inventars kann unter Umständen (komplexes Vermögen, Auslandsvermögen) mehrere Monate in Anspruch nehmen; Dauerwillensvollstreckung ist im Rahmen der verfügbaren Quote zulässig; der Willensvollstrecker kann ein wertloses Grundstück selbstständig im Grundbuch löschen…
Prof. Dr. oec. Hans Rainer Künzle
successio 1/2016 | S. 26

Aktuelle Praxis zur ­Willensvollstreckung (2013–2014)

Im Jahresbericht 2013/2014 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, unter anderem die Weiterentwicklung der Regeln beim Vorhandensein von mehreren Willensvollstreckern; die Honorar-Rückforderungsklage gegenüber dem Willensvollstrecker muss als ungerechtfertigte Bereicherung qualifiziert werden, was dazu führt, dass alle Erben gemeinsam den Willensvollstrecker einklagen…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 2/2015 | S. 123

Digitaler Nachlass nach schweizerischem Recht

Nach dem Tod des Erblassers müssen sich die Erben bzw. Angehörigen zunehmend mit der Frage auseinandersetzen, wie sie mit dem digitalen Nachlass umgehen, d.h. mit Daten auf dem PC und/oder in Net Clouds, bei E-Mail- und Homepage-Providern sowie auf sozialen Netzwerken, aber auch Daten bei Online-Dienstleistern wie Banken, Auk­tionshäusern, Reiseveranstaltern und anderen Organisationen. Der…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2015 | S. 39