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Jonas Kipfer-Berger MLaw

Bibliography

Die Zweckänderung bei Stiftungen nach Art. 86a ZGB

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Stiftung und den anderen Organisationsformen des schweizerischen Privatrechts lag bis vor 10 Jahren in der Unveränderlichkeit des Organisations- bzw. des Stiftungszwecks.1 Was durch die Willensäusserung und Vermögenübertragung durch die Stifterperson einst festgelegt wurde, durfte bisher grundsätzlich nicht verändert werden. 2 Im Idealfall führt dies…
Prof. Dr. rer. pol. Georg von Schnurbein, Mlaw Jonas Kipfer-Berger
successio 2/2017 | S. 177