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Martina Bosshardt

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Rechtsbegehren im Erbrecht

Die Formulierung von erbrechtlichen Rechtsbegehren sollte mit Bedacht erfolgen. Nicht umsonst werden sie als «Herzstück» oder als «Dreh- und Angelpunkt» der Klage bezeichnet. Im Beitrag werden verschiedene Konstellationen mit den entsprechenden Rechtsbegehren betrachtet.
Prof. Dr. iur. Stephanie Hrubesch-Millauer, Martina Bosshardt, Moritz B. Kocher MLaw, LL.M.
successio 1/2018 | S. 4