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Lic. iur. Robert Harmann

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Berücksichtigung latenter Grundstückgewinnsteuern in der ­Erbteilung mit Liegenschaften im Kanton Zürich

Werden Liegenschaften in einer Erbteilung an Erben übertragen, so findet in allen Kantonen ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer statt. Damit bleibt die Grundstückgewinnsteuer latent und mindert grundsätzlich den Wert der zuzuteilenden Liegenschaft. Im Folgenden wird die Frage geprüft, ob und in welchem Ausmass die latent auf einer Liegenschaft lastende Grundstückgewinnsteuer beim…