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Dr. iur. HSG Roberto Fornito

Bibliography

Zum Dritten – Legitimation ­einzelner Erben zur Beschwerde in Strafsachen

(E 1.2) Die Beschwerdeführerin äussert sich zu ihrer Legitimation nicht. Wie aus der Beschwerdebegründung und namentlich dem angefochtenen Beschluss ersichtlich ist, macht sie in der Sache zunächst geltend, die Beschuldigten hätten sich in der Erbstreitigkeit der Urkunde eines Pariser Notars vom 9. Februar 2011 bedient, worin fälschlicherweise festgestellt werde, dass ihre Grossmutter, Xe., keine…

Legitimation einzelner Erben zum Strafantrag und zur Beschwerde

1. Am 28. Juni 2013 erstattete A.X. gegen seine Schwester B.X. Strafanzeige und stellte Strafantrag wegen «aller infrage kommender Tatbestände». Er wirft dieser vor, nach dem Tod ihrer gemeinsamen Mutter am 20. März 2013 in Portugal von deren Konti bei verschiedenen schweizerischen Bankinstituten unrechtmässige Bezüge in Höhe von insgesamt CHF 9000 getätigt und mit deren Kreditkarte einen Betrag…

Die konkursamtliche Liquidation eines Nachlasses

1. Am 22. August 2005 verstarb C.X. in Genf. Mit letztwilliger Verfügung vom 23. September 1999 hatte er angeordnet, dass drei Viertel der Erbschaft zu gleichen Teilen seinen drei Söhnen A.X., B.X. und D.X. und ein Viertel dem als Erben eingesetzten E. zustehen sollen. Im Übrigen setzte C.X. seinen Sohn A.X. als Willensvollstrecker ein.
Dr. iur. HSG Roberto Fornito
successio 2/2016 | S. 156