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Prof. Dr. iur. Thomas Sutter-Somm

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Die Erbteilungsklage als doppel­seitige Klage (actio duplex) und deren Verhältnis zur Erbteilungswiderklage

Die Erbteilungsklage als doppelseitige Klage (actio duplex) ermöglicht es dem Beklagten, materielle (über die Klageabweisung hinausgehende) Anträge hinsichtlich des Teilungsanspruchs des Klägers zu stellen. Zur Geltendmachung des eigenen Liquidationsanspruchs hat der beklagte Miterbe demgegenüber eine Erbteilungswiderklage zu erheben.

Die Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage betreffend den Willensvollstrecker und grund­sätzliche Überlegungen zur sog. inter partes-Wirkung

Die Erblasserin schloss mit ihren drei Kindern einen Erbvertrag ab, wobei sie darin, sowie in einem späteren Testament, zwei Willensvollstrecker einsetzte. Eines der Kinder leitete nach Eröffnung des Erbganges gegen einen der Willensvollstrecker sowie seine beiden Geschwister (und Miterben) ein Schlichtungsverfahren betreffend Ungültigerklärung der Einsetzung des entsprechenden…