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Erbrechtliche Paralipomena – Begrüssung zum 16. Schweizerischen Erbrechtstag

1 Es war ja nach 2020 bemerkenswert, dass es Ende August 2021 wieder eine Erbrecht­ler§in­nen­versammlung gab … in gewissem Sinne eine Erbenversammlung, physisch, mit zwanglosen, spontanen Gesprächen und Meinungsaustausch – eigentlich so, wie es in einer gelungenen Erbenversammlung und zukunftsbezogenen Nachlassabwicklung laufen müsste. Alle mit jenem Committment, welches kraft bundesrätlicher…

Kryptowährungen in der Nachlassplanung und -abwicklung

1 Die voranschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Erbrecht aus. Während früher Bankvermögen, Wertschriften und Immobilien hinterlassen wurden, befinden sich heute auch digitale Werte im Nachlass des Erblassers. Als solche digitalen Werte qualifizieren auch kryptografische Vermögenswerte, d.h. Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder Ethereum. Für den Erbrechtspraktiker stellen sich in…
Lic. iur Alexandra Geiger, Stefan Keller MLaw
successio 3/2021 | S. 259

Darf man erben?

1 «Warum Erbrecht?», hatte Anatol Dutta gefragt2. Er bezog sich dabei vorab auf die Frage, warum es ein staatliches Erbrecht braucht und nicht individuelle Anordnungen gelten sollen. Man könnte sich aber auch fragen, ob es überhaupt Erbrecht geben soll (Ziff. 4 f.) und man überhaupt vererben und erben darf. Die Frage wird in der Erbrechtscommunity und überhaupt in der Rechtswissenschaft kaum…
Peter Breitschmid
successio 1/2021 | S. 87

Erbrecht: Stabilität und Reform … und der Übergang von fort­dauernder Reform zu Stabilität …

1 Gut Ding will Weile haben … aber ob alles, was (bloss) verweilt, auch gut wird? Über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Revision auch des Erbrechts nach über hundert Jahren Geltungsdauer besteht spätestens seit der deutlichen Überweisung der Motion Gutzwiller einigermassen Einigkeit … auch wenn die Eintretensdebatte angesichts der ­Gefahr, welche der heiligen Familie angesichts des…

Eugen Hubers (Höchst-)Persönlichkeit

Urs Fasel macht sich mit enormer Ausdauer, offensichtlichem Vergnügen und mit allergrösstem Verdienst an die Hebung eines Schatzes, nämlich das unveröffentlichte Werk Eugen Hubers. Sein jüngster Beitrag widmet sich dem Testament von Eugen Huber1 – auch Rechtswissenschafter kommen in die Situation, sich nachlassplanerische Überlegungen machen zu müssen, wobei bezeichnend ist, dass sich Huber…
Prof. em. Dr. iur. Peter Breitschmid
successio 1/2020 | S. 99

Der Vorentwurf des Bundesrats vom 10. April 2019 zur «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)» – ein Weg zu einem zeitgemässen Unternehmenserbrecht?

Am 17.6.2010 reichte Ständerat Felix Gutzwiller die Motion 10.3524 «Für ein zeitgemässes Erbrecht» ein.1 Mit ihr sollte der Bundesrat beauftragt werden, «das über hundertjährige, nicht mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen». Zu den konkreten Anliegen der Motion…