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Christine Zemp Gsponer

Bibliography

Auslegung eines unklaren Priestertestaments, Frage der Höchstpersönlichkeit einer letztwilligen Verfügung und Möglichkeit der Konversion

Erblasser K.B. (Jahrgang 1957) war der leibliche Sohn der polnischen Staatsbürger L.B. und M.B. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.04.1990 wurde er von den deutschen Staatsbürgern N.N. und O.N. als Erwachsener adoptiert. K.B. verunglückte am 21.05.2002 tödlich. Er hinterliess keine Nachkommen. Sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern lebten im Zeitpunkt seines Todes noch,…

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen: Erbeinsetzung einer nicht rechtsgültig gegründeten Stiftung und fehlende Ersatz­verfügung

Erblasser H.B. (Jahrgang 1935) verstarb am 27.03.2013. Er war unverheiratet und kinderlos und hinterliess als gesetzliche Erben seine beiden Halbbrüder D.B. und K.B.

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen: Edelsteine sind nicht Teil des Hausrats/Auflage an eine Willensvollstreckerin: Umgang mit den sterblichen Überresten

Erblasser B1 (Jahrgang 1910, belgischer Staatsangehöriger) verstarb am 16.7.1986.1 Aus seiner Ehe mit C1 gingen die Tochter A (Jahrgang 1937) und der Sohn B (Jahrgang 1938) hervor. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau C1 heiratete B1 im Jahre 1977 C, welche aus Italien stammte. Die Ehegatten wählten den Güterstand der Gütertrennung. Der Erblasser war im Jahre 1964 nach V. im Kanton Wallis gezogen…

Testamentsauslegung und Dauer-Willensvollstreckung

A. ist der Neffe der am 11.3.2001 verstorbenen E. Bei ihrem Tod hinterliess E. (Erblasserin) keine pflichtteilsgeschützten Erben. Mit öffentlichem Tes­tament vom 10.4.1995 sowie mit öffentlich beurkundeten Nachträgen und Änderungen vom 8.4.1998 bzw. 30.3.2000 verfügte E. das Folgende (zitiert, soweit nachfolgend relevant):