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Dennis Zingg Mlaw

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Die Erbvertragswidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen und von Zuwendungen unter Lebenden

Wer sich durch einen Erbvertrag bindet oder bereits gebunden hat, muss aufgrund der erfolgten Beratung in der Lage sein einzuschätzen, welche Vermögensdispositionen infolge der erbvertraglichen Bindung anfechtbar sein könnten. Um Aus­legungsschwierigkeiten und Konflikte zu vermeiden, sollten deshalb in einem Erbvertrag der Umfang und die Grenzen der erbvertraglichen Bindung und damit auch die…