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Dr. iur. Martin Karrer

Bibliography

Absetzung des Willensvollstreckers

ADer Erblasser C, geb. 1977, verstarb am 26.2.­2016. Mit Testament vom 8.10.2015 hatte er als einzigen Erben seinen minderjährigen Sohn D eingesetzt, Sohn auch von B. Für den Fall, dass er vor der Volljährigkeit seines Sohnes versterben sollte, bestimmte er, dass die Gesamtheit der durch Erbgang an seinen Sohn fallenden Güter der Vermögensverwaltung durch dessen Mutter B entzogen sein sollten. Er…
Dr. iur. Martin Karrer
successio 1/2020 | S. 64

Willensvollstrecker, Haftung

Die am 19.11.1911 geborene JB (Erblasserin) setzte testamentarisch 9 Erben ein, nämlich einen Neffen sowie 8 Grossneffen und -nichten. Sie ernannte drei Willensvollstrecker (WV), nämlich H (ihren Steuer­berater), G (ihren Notar) und I (ihren Vermögensver­walter bei O SA, der dort ihr Wertschriftenportefeuille verwaltete). Sie beauftragte die WV mit Durchführung der Erbteilung, ohne sich über die…
Dr. iur. Martin Karrer
successio 1/2017 | S. 54

Absetzung des Willensvollstreckers

A. CA verstarb am 15.7.2011. In ihrem Testament hatte sie ihre Enkelkinder D und E auf den Pflichtteil gesetzt und die frei verfügbare Quote B zugewiesen. Sie hatte zugunsten von D und E Teilungsvorschriften aufgestellt und im Übrigen B als ihren Willensvollstrecker (=WV) eingesetzt. Diesem wurde am 9.8.2011 die Willensvollstreckerbescheinigung ausgestellt.
Dr. iur. Martin Karrer
successio 4/2016 | S. 310

Bezeichnung eines Ersatz-Willensvollstreckers, Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Willensvollstrecker als Erbschaftsverwalter, Rechts-wirkung der Erbbescheinigung

X verstarb am 23.12.2012. In ihrem Testament vom 19.7.1999 hatte sie A als Universalerben eingesetzt mit einer Auflage bezüglich des Mobiliars ihres Hauses und ihn beauftragt, nach ihrem Tod ihren letzten Willen zu überwachen mit dem Recht, in ihrem Namen in der Schweiz und im Ausland tätig zu sein. Diese testamentarischen Bestimmungen wurden vom Notar am 1.2.2013 der Halbschwester C der…